Läuteordnung
Mit Beschluss vom 11.3.2023 hat der Gemeindekirchenrat der Trinitatis-Kirchengemeinde die folgende Läuteordnung festgelegt. Bis auf leichte Überarbeitungen und Präzisierungen entspricht sie der zuvor geltenden Fassung.
Mit dem Läuten zur Sterbestunde am Karfreitag 2023 und dem Einläuten des Osterfestes in der Osternacht werden die Glocken der Trinitatiskirche nach der eineinhalbjährigen Pause aufgrund des notwendigen Austausches der Glockenjoche wieder in Benutzung genommen.
Die Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche in der Union (1999) stellt in den Leitlinien zum Gottesdienst der Kirchengemeinden in Artikel 9 fest: „Die Glocken rufen die Gemeinden zum Gottesdienst und laden zum Gebet ein. Das Glockengeläut wird durch eine Läuteordnung geregelt.“
Die Kirchenglocken werden gemäß der folgenden Läuteordnung der Gemeinde, und entsprechend dem kirchlichen Herkommen geläutet. Unsere Glocken läuten zur Ehre Gottes und nicht nach Willkür der Menschen.
Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde, im März 2023
1. | Wochentagsgeläut | ||
jeden Tag um 8:00 / 12:00 / 18:00 Uhr, sonntags nur 18 Uhr | Vaterunser-Glocke | 3 Min. | |
Samstag um 18:00 Uhr als Einläuten des Sonntags | alle drei Glocken | 3 Min. | |
2. | Sonn- und Festtagsgeläut | ||
a) vor und nach jedem Gottesdienst | alle drei Glocken | 10 Min. | |
b) beim Vaterunser im Gottesdienst | Vaterunser-Glocke | ||
c) Kindergottesdienst in der Kirche | Kindergottesdienstglocke | 5 Min. | |
3. | Kasualienläuten (grundsätzlich zu allen Amtshandlungen in der Kirche) | ||
a) bei Taufen | Kindergottesdienstglocke | 5 Min. | |
b) bei Trauungen | alle drei Glocken | 5 Min. | |
vor angesetzter Zeit nach der Trauung | alle drei Glocken | 3 Min. | |
c) bei Trauerfeiern | Totenglocke | 10 Min. | |
d) bei Haustaufen, Haustrauungen, Silbernen und Goldenen Hochzeiten wird auf besonderen Wunsch geläutet | alle drei Glocken | 3 Min. | |
4. | Sondergeläut | ||
Ostern: | |||
a) Karfreitag - alle Gottesdienste bis 15 Uhr und zur Sterbestunde um 15 Uhr | Totenglocke | 10 Min. | |
b) Karsamstag (Stiller Samstag) | kein Tagesgeläut | ||
c) Osternacht, Osterläuten nach dem Gottesdienst | alle drei Glocken | 10 Min. | |
Weihnachten: | |||
Christvespern und Christmette - ein- und ausläuten | alle drei Glocken | 10 Min. | |
Silvester: | |||
Mitternacht - überläuten ins neue Jahr | alle drei Glocken | 10 Min. |
Der Stundenschlag wird mit der großen Glocke von 8 - 22 Uhr geschlagen und jeweils zur halben Stunde ein Schlag.